Masterarbeit
Zulassung zur Abschlussarbeit
Um zur Abschlussarbeit zugelassen zu werden, müssen Sie die Voraussetzungen erfüllen, die in § 10 der Prüfungsordnung festgelegt sind. Vor allem müssen 89 Leistungspunkte vorliegen, auch die Brückenkurse müssen absolviert sein. Für die Zulassung wird die Notenverbuchung des laufenden Semesters berücksichtigt. Maximal 10 Punkte dürfen noch offen sein, müssen aber in dem Semester abgeschlossen werden, in dem Sie Ihre Masterarbeit schreiben.
Für den Antrag auf Zulassung brauchen Sie ein_e Erstbetreuer_in, ein_e Zweitbetreuer:in und das Thema (zumindest als Arbeitstitel). Senden Sie den unterschriebenen Antrag mit den Unterschriften der beiden Betreuer_innen per Mail an die Prüfungsausschuss-Vorsitzende (Prof. Dr. Dorothee Haffner). Über sie geht der Antrag dann ans Dekanat und ins Prüfungsamt. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier.
Bearbeitungsdauer: 17 Wochen
Umfang der Arbeit: 70-100 Seiten Text plus Anhang (wiss. Apparat, Verzeichnisse, Abbildungen)