Masterarbeit

Zulassung zur Abschlussarbeit

Um zur Abschlussarbeit zugelassen zu werden, müssen Sie die Voraussetzungen erfüllen, die in § 10 der Prüfungsordnung festgelegt sind. Vor allem müssen mindestens 89 Leistungspunkte vorliegen, und Sie müssen auch die Brückenkurse absolviert haben. Für die Zulassung wird die Notenverbuchung des laufenden Semesters berücksichtigt, Sie werden also ggf. erst nach dem 2. Prüfungszeitraum und der Noteneintragung zugelassen. Maximal 10 Punkte dürfen noch offen sein, die müssen aber in dem Semester abgeschlossen werden, in dem Sie Ihre Masterarbeit schreiben.

Für den Antrag auf Zulassung brauchen Sie ein:e Erstbetreuer:in, ein:e Zweitbetreuer:in und das Thema (zumindest als Arbeitstitel). Senden Sie den unterschriebenen Antrag mit den Unterschriften der beiden Betreuer:innen per Mail an die Prüfungsausschuss-Vorsitzende (Prof. Dr. Dorothee Haffner). Über sie geht der Antrag dann ans Dekanat und ins Prüfungsamt. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier.

Bearbeitungsdauer: 17 Wochen

Umfang der Arbeit: 70-100 Seiten Text plus Anhang (wiss. Apparat, Verzeichnisse, Abbildungen)

Verlängerung der Bearbeitungsfrist

Wenn Sie während der Bearbeitung schwanger werden oder erkranken, können Sie eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragen. Genauere Informationen dazu finden Sie hier

Kolloquium

Wenn Ihre Masterarbeit angenommen wurde (Sie also bestanden haben), findet das Kolloquium statt, etwa drei Monate nach der Abgabe Ihrer Arbeit. Der genaue Termin wird zwischen Ihnen und Ihren beiden Betreuer:innen verabredet. Das Kolloquium kann erst stattfinden, wenn ALLE Leistungspunkte vorliegen. Kümmern Sie sich also bitte rechtzeitig darum, dass ggf. fehlende Punkte nachgetragen werden.

Nach dem Kolloquium werden Sie exmatrikuliert.